Annahmekriterien für Bodenaushub - Kleinmengen
Die gesetzlichen Vorgaben für die Annahme von Bodenaushub haben sich geändert.
Somit haben wir unsere Annahmekriterien für inerten Bodenaushub ebenfalls auf die gesetzlichen Vorgaben angepasst.
Kleinmengen von Aushub unter 50 Tonnen können in unserem Werk in Allendorf nicht mehr angenommen werden. Größere Mengen können auf Anfrage unter Vorlage von Analysen nach LAGA Boden mit Probenahmeprotokoll nach LAGA PN98 vorbehaltlich der Einhaltung der Zuordnungswerte angenommen werden. Siehe unsere Annahmekriterien (PDF).
Aushubmengen, die 50 Tonnen unterschreiten, können im Werk Beilstein und im Werk Oberscheld in unseren Zwischenlagern unter Vorlage einer verantwortlichen Erklärung angenommen werden.