Windräder belästigen Anwohner durch Lärm, Befeuerung und Schattenwurf?
Behauptet wird:
Windräder lösen optische und akustische Reize aus, welche die Anwohner belästigen.
Richtig ist:
Anwohner werden durch gesetzliche Rahmenbedingungen und technisch immer bessere Lösungen effektiv vor Belästigungen geschützt.
Es gibt klare Lärmschutzgrenzen bei Windenergieanlagen in der Nähe von Wohngebieten, welche die Anwohner schützen. Die entsprechenden Abstände werden bei der Planung und Errichtung eingehalten. Darüber hinaus entwickelt die Branche immer bessere technische Lösungen, um den Anwohnerschutz über die gesetzlichen Anforderungen hinaus zu optimieren.
Moderne Anlagen sind mit nichtreflektierenden Farben gestrichen und deutlich geräuschärmer als ältere Modelle. Durch eine wesentlich niedrigere Drehzahl, gekapselte Maschinenhäuser und verbesserte Flügelprofile ist ein modernes Windrad schon auf 200 Meter Entfernung leiser als eine ruhige Unterhaltung. Außerhalb der gesetzlichen Mindestabstände zu Wohngebieten, die je nach Bundesland und Einzelfallbewertung 500 bis 1.000 Meter betragen, sind keine Lärmbelästigungen zu befürchten.
Auch beim Thema Befeuerung gibt es technische Fortschritte. Bei der bedarfsgerechten Befeuerung aktivieren neu entwickelte Überwachungssysteme die Lampen auf den Gondeln des Windparks nur noch dann, wenn sich ein Flugzeug oder Helikopter auf eine bestimmte Entfernung nähert. Eine durchgehende Befeuerung ist nicht mehr notwendig. In Fällen, wo eine bedarfsgerechte Befeuerung (z. B. aufgrund der Kosten) nicht einsetzbar ist, lässt sich die Belastung der Anwohner schon heute durch eine Synchronschaltung der Signallampen jeder Windenergieanlage im Park und eine Anpassung der Leuchtstärke an die Sichtverhältnisse reduzieren.47
Lediglich der Schattenwurf lässt sich in wenigen Fällen bei direkter Sonneneinstrahlung nicht immer vermeiden. Dann greift jedoch der gesetzliche Immissionsschutz. Demnach muss eine Windenergieanlage vorübergehend abgeschaltet werden, wenn ihr Schatten länger als 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten am Tag auf ein Wohnhaus fällt.48 Zur Einhaltung der Werte werden sowohl die Windenergieanlagen als auch sämtliche betroffene Wohnhäuser genauestens eingemessen und mit dem europäischen Sonnenstandkalender abgeglichen.